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Solidis AG
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News

  • 17.08.2016

    Arbeitgeber darf privaten E-Mail Verkehr von Mitarbeitenden nicht lesen

    Die Überwachung des E-Mail-Verkehrs von Mitarbeitern ist nur zulässig, wenn sie der Aufdeckung von Missbräuchen dient und das mildeste Mittel angewandt wird.

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  • 17.08.2016

    Kein Arbeitslosengeld für die vom Chef getrennt lebende Ehefrau

    Arbeitete die Ehefrau im Unternehmen des von ihr getrennt lebenden Ehemannes, hat sie kein Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung, solange die Scheidung nicht erfolgt ist.

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  • 17.08.2016

    Keine Scans – trotzdem zahlen

    Unternehmen müssen Pro Litteris Gebühren für das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken zahlen.

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  • 17.08.2016

    Revidiertes Firmenrecht am 01.07.2016 in Kraft gesetzt

    Am 01.07.2016 ist das revidierte Firmenrecht in Kraft gesetzt worden. Neu kann der einmal gewählte Firmennamen auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden.

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  • 17.08.2016

    Pauschalabzüge vom Lohn sind nicht zulässig

    Verschiedene Arbeitsgeber versuchen, kleine Missgeschicke wie z.B. zerschlagenes Geschirr im Gastgewerbe, mit pauschalen Abzügen vom Lohn ihrer Mitarbeiter zu kompensieren.

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  • 17.08.2016

    Nutzung von nicht gemieteten Parkplätzen gilt als ungerechtfertigte Bereicherung

    Das Mietgericht Zürich hatte zu urteilen, wie mit einer Nutzung von Parkplätzen umzugehen ist, die nicht gemietet sind.

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  • 17.08.2016

    Mehrere Geschäftsfahrzeuge pro Mitarbeiter verlangen ein Bordbuch

    Werden in einem Unternehmen einem Mitarbeiter zwei oder mehr Fahrzeuge zur Verfügung gestellt, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Verwendung von zwei Fahrzeugen unternehmerisch erforderlich ist.

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  • 17.08.2016

    Den Mitarbeiter überwacht – zählen diese Ergebnisse vor Gericht?

    Mitarbeiter, die oft fehlen oder denen der Arbeitgeber Missbrauch unterstellt, werden manchmal überwacht.

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  • 17.08.2016

    Einsprache bei missbräuchlicher Kündigung nötig

    Ein Unternehmen entliess einen Aushilfsmitarbeiter, der dann beim Arbeitsgericht rund CHF 18'000 Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung forderte.

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  • 17.08.2016

    Handschriftliche Vereinbarungen über Nebenkosten sind ungültig

    Ein handschriftlicher Vermerk im Mietvertrag "zulasten der Mieter" bezüglich der Bezahlung der Nebenkosten ist nichtig.

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