zur Startseite zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt zum Kontaktformular zum Suchformular
Solidis AG
Martin-Disteli-Strasse 9
4600 Olten, CH
Tel. +41 62 207 30 40
revision@solidis.ch
AdobeStock 303323021

Verzugszins unterliegt nicht der Mehrwertsteuer

11.12.2017

Verzugszinsen bei Mahnungen unterliegen nicht der Mehrwertsteuer. Der Verzugszins wird im mehrwertsteuerlichen Sinn als Schadenersatz betrachtet und stellt kein Entgelt dar. Verzugszinsen können als Zinsertrag oder je nachdem als Zinsaufwand verbucht werden.


zur Newsübersicht