Solidis AG - EN
Martin-Disteli-Strasse 9
4600
Olten, CH
Tel. +41 62 207 30 40
revision@solidis.ch
Verzugszins unterliegt nicht der Mehrwertsteuer
11.12.2017
Verzugszinsen bei Mahnungen unterliegen nicht der Mehrwertsteuer. Der Verzugszins wird im mehrwertsteuerlichen Sinn als Schadenersatz betrachtet und stellt kein Entgelt dar. Verzugszinsen können als Zinsertrag oder je nachdem als Zinsaufwand verbucht werden.