03.11.2025
Jedes Jahr werden von vielen Selbständigen legitime Abzüge vergessen, einfach weil sie nicht wissen, was alles abzugsfähig ist.
Hier die wichtigsten Abzüge:
- Werbe- und Akquisitionskosten: Webseite, Visitenkarten, Briefpapier, LinkedIn Ads
- Weiterbildung: Seminare, Konferenzen
- Reisekosten: ÖV-Billette, Fahrzeugkosten, Unterbringungskosten
- Homeoffice und Infrastruktur: Miete, Strom, Reinigungskosten
- Arbeitsmittel: Laptop, Desktop, Software, Fachliteratur
- Kommunikation und Tools: Handy, Internet, Zoom-Abos, Hosting
- Beiträge an AHV, IV, EO, ALV, Erwerbsausfallversicherung
- Beiträge an die 2. und 3. Säule
- Abschreibungen: Diese Positionen werden anders als bei den Angestellten nicht auf der Steuer-erklärung selbst aufgeführt, sondern in der Buchhaltung oder im entsprechenden Hilfsblatt vom Umsatz abgezogen, sodass in der Steuererklärung nur noch der Reingewinn erscheint.
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