zur Startseite zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt zum Kontaktformular zum Suchformular
Solidis AG
Martin-Disteli-Strasse 9
4600 Olten, CH
Tel. +41 62 207 30 40
revision@solidis.ch
AdobeStock 303323021

Neu: Jugendliche unter 18 dürfen gefährliche Arbeiten verrichten

AdobeStock 317947746
01.10.2018

Der Bundesrat hat die Jugendarbeitsschutzverordnung revidiert und entschieden, dass Jugendliche nicht mehr das 18. Altersjahr abwarten müssen, um gefährliche Arbeiten in ihrem erlernten Beruf zu verrichten.

Mit der Revision der Jugend­arbeitsschutzverordnung ermöglicht der Bundesrat allen Jugendlichen mit einem Eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ oder Eidg. Berufsattest EBA unabhängig von ihrem Alter die uneingeschränkte Ausübung ihres erlernten Berufes. Die Verordnung trat am 1. Juli 2018 in Kraft.


zur Newsübersicht