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Neu: Jugendliche unter 18 dürfen gefährliche Arbeiten verrichten

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01.10.2018

Der Bundesrat hat die Jugendarbeitsschutzverordnung revidiert und entschieden, dass Jugendliche nicht mehr das 18. Altersjahr abwarten müssen, um gefährliche Arbeiten in ihrem erlernten Beruf zu verrichten.

Mit der Revision der Jugend­arbeitsschutzverordnung ermöglicht der Bundesrat allen Jugendlichen mit einem Eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ oder Eidg. Berufsattest EBA unabhängig von ihrem Alter die uneingeschränkte Ausübung ihres erlernten Berufes. Die Verordnung trat am 1. Juli 2018 in Kraft.


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