zur Startseite zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt zum Kontaktformular zum Suchformular
Solidis AG
Martin-Disteli-Strasse 9
4600 Olten, CH
Tel. +41 62 207 30 40
revision@solidis.ch
AdobeStock 303323021

Kündigungsgründe bei fristloser Entlassung können nur bedingt nachgeschoben werden

13.10.2016

Ein Mitarbeiter kündigte und wurde während der Kündigungsfrist vom Unternehmen fristlos entlassen.

Er gelangte an die Gerichte, die ihm wegen des Grundes der fristlosen Kündigung zum Teil rechtgaben. Auf Stufe Bundesgericht schob das Unternehmen weitere Gründe für die fristlose Kündigung nach, weil es den hohen Anforderungen an eine fristlose Kündigung nachkommen wollte.

Das Bundesgericht entschied nun, dass das nachträgliche Nachschieben von Kündigungsgründen nicht zu akzeptieren ist. Als Kündigungsgründe können nur Umstände nachgeschoben werden, die sich vor der fristlosen Kündigung abgespielt haben und die im Zeitpunkt der fristlosen Kündigung weder bekannt waren noch bekannt sein konnten. Entscheidend sei, ob aufgrund des nachgeschobenen Grundes tatsächlich ein für eine fristlose Kündigung genügender Vertrauensverlust vorhanden ist.

(Quelle: BGE 4A_109/2016 vom 11.08.2016)


zur Newsübersicht