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Homeoffice und Feiertage und die Auswirkungen auf die Lohnabrechnung

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02.10.2026

Wird die Arbeit im Homeoffice erbracht, ist für die Beurteilung von Feiertagen grundsätzlich der Standort des Homeoffice-Arbeitsplatzes massgebend.

Entscheidend ist somit der Ort, an dem die Arbeit tatsächlich ausgeführt wird, und nicht der Sitz der Arbeitgeberin oder der Standort des Betriebs. Je nach Kanton oder Region können unterschiedliche Feiertagsregelungen gelten.

Die unterschiedlichen Feiertagsregelungen am Homeoffice-Standort können sich direkt auf die Lohnabrechnung auswirken.

Gilt ein Tag am Arbeitsort als bezahlter Feiertag, haben Mitarbeitende in der Regel Anspruch auf Lohnfortzahlung, ohne arbeiten zu müssen. Ist derselbe Tag am Homeoffice-Standort hingegen kein anerkannter Feiertag, besteht grundsätzlich eine Arbeitspflicht und der Tag wird wie ein normaler Arbeitstag behandelt. Be-sonders bei Mitarbeitenden, die regelmässig von verschiedenen Standorten aus arbeiten, ist eine klare Regelung und Dokumentation des Arbeitsorts empfehlenswert.


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