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Dividendenbezug Kapitaleinlagereserve seit 1.1.2020

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01.02.2020

Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) bringt Einschränkungen beim Kapitaleinlageprinzip mit sich.

Börsenkotierte Schweizer Unternehmen können Reserven aus Kapitaleinlagereserven nur noch dann steuerfrei an Aktionäre zurückzahlen, wenn sie mindestens im gleichen Umfang steuerbare Dividenden ausschütten.


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