01.11.2018
Kommt ein Arbeitgeber seinen Lohnzahlungen nicht mehr nach, muss der Mitarbeitende sofort Massnahmen ergreifen um seine Ansprüche einzufordern.
Während des Arbeitsverhältnisses ist eine Betreibung oder Klage gegen den Arbeitgeber noch nicht nötig. Der Mitarbeiter muss aber schriftlich und deutlich seine Lohnforderung geltend machen.
Nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer sofort gegen den Arbeitgeber vorgehen und die offenen Lohnforderungen auf dem Vollstreckungsweg einfordern. Tut er dies nicht, verliert er wegen Verletzung der Schadenminderungspflicht seinen Anspruch auf Insolvenzentschädigung.
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