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Nicht bezahlter Lohn verlangt nach sofortigem Reagieren des Mitarbeiters

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01.11.2018

Kommt ein Arbeitgeber seinen Lohnzahlungen nicht mehr nach, muss der Mitar­bei­tende sofort Massnahmen ergreifen um seine Ansprüche einzufordern.

Während des Arbeitsverhältnisses ist eine Betreibung oder Klage gegen den Arbeit­geber noch nicht nötig. Der Mitarbeiter muss aber schriftlich und deutlich seine Lohnforderung geltend machen.

Nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer sofort gegen den Arbeitgeber vorgehen und die offenen Lohnforderungen auf dem Voll­streckungs­weg einfordern. Tut er dies nicht, verliert er wegen Verletzung der Scha­denminderungspflicht seinen Anspruch auf Insolvenzentschädigung.


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