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Anfechtung des Anfangsmietzinses: Praxisänderung bei der Berechnung der Nettorendite

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22.04.2021

Das Bundesgericht hat zwei Kriterien zur Bestimmung des zulässigen Anfangs­miet­zinses von Wohn- und Geschäftsräumen anhand der Nettorendite geändert.

Künftig ist das investierte Eigenkapital in vollem Umfang der Teuerung anzu­passen. Als zulässig gilt sodann ein Ertrag, der den Referenzzinssatz um 2 Prozent über­steigt, wenn der Referenzzinssatz 2 Prozent oder weniger beträgt.

(Quelle: BGE 4A_554/2019 vom 26.10.2020)


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