persönlich, vertrauensvoll, professionell.
Solidis ist eine der führenden Treuhand- und Revisionsgesellschaften im Schweizer Mittelland.
Wir bieten mit unseren topmotivierten Fachspezialisten Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand für KMU, Personalvorsorgeeinrichtungen, Gemeinden, Non-Profit-Organisationen und Privatpersonen an.
Ihr Nutzen sind persönliche und effiziente Beratung, flexible und nachhaltige Lösungen, die Verminderung Ihrer Haftung und die wirtschaftliche Sicherung Ihrer Zukunft. Wir setzen uns für Sie ein, denn die vollkommene Kundenzufriedenheit steht im Zentrum unseres Handelns!
Neues Logo

Einen Schritt voraus ¦ One step ahead
Liebe Kundinnen, Partner, Kolleginnen und Freunde
Seit über 100 Jahren setzen wir alles daran, Dich als Unternehmer und Privatperson in finanziellen und steuerlichen Belangen mit qualitativ hochstehenden Dienstleistungen optimal zu unterstützen.
Dies war und ist nur möglich, dank einer weit- und umsichtigen Beratung. Wir versuchen immer einen Schritt voraus zu sein. Was schon lange ein wichtiger Bestandteil unserer DNA ist, haben wir neu auch in unserem Logo integriert. Das soll für uns ein täglicher Ansporn sein, das Beste für Dich, unsere Mitarbeitenden, unser Unternehmen und die Umwelt zu tun.
Was passt besser zu diesem Ereignis als der Zukunftsgruss 2022. Er wirft einen inspirierenden Blick auf die Gegenwart und zeigt, warum wir auch im Jahr 2022 viele gute Gründe für Zukunftsmut und Optimismus haben. Mit Scharfsinn und Humor nehmen die beiden Autoren Matthias Horx und Harry Gatterer zehn Zitate zum Anlass, um aktuelle Entwicklungen zu reflektieren und Szenarien für die Zukunft zu entwerfen. Ihre Schilderungen möglicher Zukünfte regen zu neuen Sichtweisen an und geben Leserinnen und Lesern einen positiven Ausblick auf das neue Jahr. Schreib uns eine E-Mail und wir lassen Dir gerne ein Exemplar des Zukunftsgrusses 2022 zukommen.
Wir wünschen Dir viel Lesevergnügen!
Herzliche Grüsse
Dein Solidis-Team
Business News 2021.2

Die Ausgabe unter dem Titel "Wunder des Wandels" widmet sich schwerpunktmässig der Digitalisierung und Automatisierung der heutigen Gesellschaft und der damit verbundenen Auswirkungenauf unser tägliches Geschäfts- und Privatleben.
Den von uns verfassten Bericht "Viele Kunden sind noch nicht so weit" finden Sie auf den Seiten 10 bis 14. Weitere Informationen zu den Themen "Die automatisierte Steuererklärung" und "Die digitale Buchhaltung als Wettbewerbsvorteil" können Sie über die QR-Codes auf Seite 14 abrufen.
Business News 2021.1

Frisch ab der Druckerpresse präsentieren wir als Mitherausgeber die Business News 2021-1 zum Thema "Alles Neu" !?
Lesen Sie in dieser Ausgabe welche Auswirkungen COVID auf Ihr Geschäft und Ihr Leben im Allgemeinen haben kann. Hat sich alles verändert oder gibt es noch vertraute Konstanten, was müssen Sie unternehmen um auch in Zukunft erfolgreich zu sein.
Ganz besonders empfehlen wir Ihnen den Artikel "ALLES NEU ? JETZT ODER NIE!" unseres Geschäftsführenden Partners Reto Gribi, den Sie ab Seite 6 finden.
Alles Wichtige zu COVID-19

Wie gehen wir mit COVID-19 um. Was müssen Sie wissen bei Kurzarbeitsentschädigung, Krediten, Sozialversicherungen usw.
kurz & knackig - was ändert im 2022

Hier finden Sie die wichtigsten News und Änderungen die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind.
kurz & knackig - was ändert sich im 2022
Sehenswürdigkeiten der Schweiz
In den nächsten Monaten bringen wir Ihnen die Schweiz ein bisschen näher. Finden Sie auf unserer Homepage Sehenswürdigkeiten, die es sich zu besuchen lohnt. Während Sie die Freizeit und unser schönes Land geniessen, lassen Sie Buchhaltung, Steuern, und Administration oder die Revision durch uns erledigen.
News

EU-Whistleblowing Richtlinie auch für Schweizer Unternehmen relevant
Die Schweiz kennt keine Whistleblowing Gesetze.

Nicht-christliche Mitarbeitende – Recht auf eigene Feiertage?
Die Bundesverfassung schützt Glaubensansichten und religiöse Bedürfnisse.

Vermeiden Sie Beitragslücken bei der AHV
Eine Vollrente erhält, wer ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-R…