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Patientenverfügung

Wer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann?

Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihr Wille bezüglich medizinischen Massnahmen auch dann noch berücksichtigt wird, wenn Sie sich nicht mehr selbst äussern können oder nicht mehr urteilsfähig sind. Dies kann nach einem Unfall oder als Folge einer Krankheit der Fall sein.

Eine Patientenverfügung regelt die medizinische Behandlung im Endstadium einer Krankheit oder nach einem schweren Unfall. Man unterscheidet zwischen:

  • knapp gehaltenen Standard-Patientenverfügungen und
  • massnahmenorientierten Patientenverfügungen, die sich an Menschen mit bestehenden Erkrankungen richten.

Eine Patientenverfügung kann nicht durch eine Drittperson erstellt werden.

Äussern Sie Ihre Wünsche und deponieren Sie die ausgefüllte, datierte und unterschriebene Patientenverfügung bei Ihrem Hausarzt oder Ihren nächsten Angehörigen. Alternativ können Sie die Patientenverfügung auf eine Online-Plattform stellen und Ihrem Arzt und Ihren Angehörigen den Aufbewahrungsort mitteilen. Tragen Sie in Ihrem Portemonnaie einen Hinweis auf Ihre Patientenverfügung und deren Aufbewahrungsort. Der Hinterlegungsort kann auch auf der Versichertenkarte eingetragen werden.

Die Patientenverfügung sollte regelmässig auf ihre Korrektheit überprüft werden, allenfalls korrigiert und die Richtigkeit mit Datum und Ihrer Unterschrift bestätigt werden.

Ihre Ansprechpersonen

Was wir bieten

  • Beratung und Mithilfe bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung.
  • Kostenlose Aufbewahrung Ihrer Patientenverfügung.

Publikationen zum Thema

  • noch keine