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Schriftlichkeit bei Steuer-Veranlagungen: was bedeutet das?

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19.04.2021

Veranlagungsverfügungen müssen schriftlich erfolgen.

Schriftlich bedeutet: «Schwarz auf weiss», also nicht mündlich.

 

Das Kriterium «schriftlich» kann auch mittels einer elektronischen Zustellung erfüllt sein. Auf Wunsch des Steuerpflichtigen kann dies auch auf dem Weg der E-Rechnung über einen E-Banking Account erfolgen. Falls ein Steuerpflichtiger mehrere Jahre lang Veranlagungsverfügungen auf elektronischem Weg emp­fan­gen hat und sich nicht beschwert hat, kann er sich bei einer Frist­ver­passung nicht darauf berufen, dass er diese Art nicht gewollt hat.

(Steuergericht Basel-Land, 21.02.2020)


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