08.03.2024
Leben Ehegatten in ungetrennter Ehe in zwei verschiedenen Ländern, so ist nur der in der Schweiz wohnhafte Ehegatte im Inland steuerpflichtig.
Einkommen und Vermögen werden vom im Ausland lebenden Ehegatten getrennt besteuert; die Werte dürfen nicht zusammengerechnet werden.
(Quelle: BGE 2C_354/2022 vom 20.3.2023)
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