
03.02.2025
Um zu berechnen, wie viel die Miete nach einer Wohnungssanierung erhöht werden darf, müssen die wertsteigernden Investitionen mit dem gleichen Zinssatz berechnet werden, der auch für den erlaubten Ertrags bei der Prüfung des Anfangsmietzinses gilt.
Der erlaubte Ertrag darf 2% über dem Referenzzinssatz liegen, solange dieser 2% oder weniger beträgt. Laut Bundesgericht ist eine monatliche Miete von CHF 1’117 für eine 5-Zimmer-Wohnung in Genf auf dieser Grundlage nicht als zu hoch anzusehen.
(Quelle: BGE 4A_75/2022)
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