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Verrechnung der Billag-Mehrwertsteuer ist nicht zulässig

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01.04.2020

Die Billag hat zu Unrecht Mehrwertsteuer auf die Gebühren erhoben.

 

Zwei Gebührenzahler aus dem Kanton St. Gallen verrechneten die Mehrwertsteuer und zogen sie vom Betrag ab, die ihnen die Billag im Folgejahr verrechnete. Die Billag akzeptierte dies nicht und leitete die Betreibung ein.


Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Verrechnung nicht rechtens ist.


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