11.12.2017
Die verkürzte Karenzzeit beim Bezug für Kurzarbeitsentschädigung wird bis Ende 2018 weitergeführt. Dies hat der Bundesrat entschieden, um die von der Frankenstärke stark herausgeforderten Unternehmen zu entlasten. Nicht erneuert wird die Verlängerung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate.
(Quelle: Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung)
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