06.01.2021
Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist für Verwaltungsratshonorare zulässig.
Voraussetzung dafür ist, dass das Honorar tatsächlich mit einer Arbeitsleistung in Beziehung steht. Für fiktive Arbeitsverhältnisse darf es nicht angewendet werden.
(Quelle: Steuerrekurskommission Zürich, 23.3.2020)
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