12.01.2017
Am 01.01.2017 tritt das neue Unfallversicherungsgesetz in Kraft.
Die wichtigsten Punkte dabei sind:
- Versicherungsbeginn: Neu beginnt die Versicherung an dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt, in jedem Fall aber im Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer auf den Weg zur Arbeit ist. Ein Arbeitnehmer ist ab dem Tag versichert, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt, auch wenn der 1. des Monats auf einen Sonntag fällt.
- Versicherungsende: Die Versicherung endet neu mit dem 31. Tag (bisher 30. Tag) nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört.
- Abredeversicherung: Der Versicherer muss dem Versicherten anbieten, die Versicherung durch besondere Abrede bis zu sechs Monate (statt bisher 180 Tage) zu verlängern.
Austrittsschreiben sind im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht per 01.01.2017 bezüglich dem Versicherungsende
(neu 31. Tag) und der Dauer der Abredeversicherung (neu 6 Monate) anzupassen. Die Mitarbeitenden sind am besten mittels eines Schreibens, das beide Parteien unterzeichnen, über die Neuerungen zu informieren.
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