01.12.2020
Das Bundesgericht hat zum wiederholten Mal bestätigt, dass freiwillige Abmachungen zwischen Eheleuten, die vom Scheidungsurteil abweichen, steuerlich nicht relevant sind.
Das bedeutet, dass zum Beispiel Unterhaltsbeiträge nicht abgezogen werden können, wenn sie nicht vereinbart sind im Urteil.
(BGE 2C_544/2019 vom 21.4.2020)
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