22.01.2024
Bei einem Velounfall mit einem Auto erlitt ein 44-Jähriger ein Schädelhirntrauma.
Da er sich beim Unfall in einem Fahrverbot befand, kürzte die Unfallversicherung die Taggelder wegen grobem Selbstverschulden um zehn Prozent. Vor Bundesgericht bekam die Versicherung Recht: Der Velofahrer habe den Unfall mitverschuldet, deshalb sei die Kürzung zulässig.
(Quelle: BGE 8C_9/2023 vom 10.05.2023)
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