Bei flexibel gestalteten Arbeitszeiten kann es vorkommen, dass Mitarbeiter von sich aus länger arbeiten, um z.B. eine Arbeit zu beenden. Diese zusätzlichen Arbeitsstunden sind nicht betrieblich angeordnet und sind keine Überstunden.
Das Unternehmen hat die Möglichkeit, diese Stunden vom Mitarbeiter kompensieren zu lassen. Oder es wird eine Obergrenze festgelegt, bis zu welcher Mitarbeitende selbstverantwortlich Mehrstunden anhäufen können. Die Stunden, die über diese Grenze hinausgehen, werden entschädigungs- und kompensationslos gestrichen, wenn es sich nicht um angeordnete oder bewilligte Überstunden handelt.
Problematisch wird freiwillige Mehrarbeit, wenn die direkte Führungsperson diese Mehrstunden nachträglich als betriebliche Überzeit bewilligt. Einmal genehmigte und bewilligte Überstunden können nicht mehr negiert werden und müssen entschädigt werden.
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