05.02.2018
Ein weiteres Mal gelangte ein Arbeitnehmer an ein Gericht mit Überstundenforderungen an sein Unternehmen.
Der Arbeitnehmer konnte die Überstunden aber nicht beweisen, da die Arbeitgeberin den PC, auf dem der Arbeitnehmer die von ihm erstellte Arbeitszeiterfassung gespeichert hatte, ohne Absicht aufgrund eines Defektes entsorgt hatte. Das Gericht betonte, dass die vom Arbeitnehmer selbst erstelle Aufstellung über geleistete Arbeitsstunden keine Beweiskraft habe. Ohne klare Beweise akzeptierte das Gericht die Forderung nicht und lehnte die Klage ab.
(Quelle: Obergericht Schaffhausen, Urteil OGE 10/2014/13 vom 15.11.2016)
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