11.12.2017
Zeigen sich Steuersünder bei ihren kantonalen Steuerbehörden selbst an, bevor diesen die Steuerhinterziehung oder der Steuerbetrug bekannt ist, haben sie bis anhin von einer Strafverfolgung abgesehen.
Nach Meinung der Eidg. Steuerverwaltung ist eine straflose Selbstanzeige im Zusammenhang mit der Einführung des automatischen Informationsaustauschs nach dem 30.09.2018 nicht mehr möglich.
Denn ab diesem Datum werden die Daten von allen Steuerpflichtigen automatisch an die jeweiligen Steuerbehörden der einzelnen Länder geschickt. Somit haben die Steuerbehörden Kenntnis von relevanten Daten und eine straflose Selbstanzeige ist nicht mehr möglich.
(Quelle: Eidg. Steuerverwaltung)
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