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Kann sich eine Stockwerkeigentümergemeinschaft ins MWST-Register eintragen lassen?

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04.04.2025

Ja, eine Stockwerkeigentümergemeinschaft kann sich ins Mehrwertsteuer-Register eintragen lassen, wenn sie unternehmerisch tätig ist und die Umsatz-grenze von CHF 100'000 pro Jahr erreicht.

Typische Fälle sind:

  • Vermietung von Parkplätzen an Dritte
  • Betrieb von gemeinschaftlichen Einrichtungen (z. B. Verkauf von Solar-strom).

Falls die Stockwerkeigentümergemeinschaft jedoch nur interne Leistungen für die Eigentümer erbringt wie z. B. Verwaltung oder den Unterhalt, gilt sie nicht als steuerpflichtiges Unternehmen. Eine freiwillige MWST-Registrierung ist möglich.


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