
04.04.2025
Ja, eine Stockwerkeigentümergemeinschaft kann sich ins Mehrwertsteuer-Register eintragen lassen, wenn sie unternehmerisch tätig ist und die Umsatz-grenze von CHF 100'000 pro Jahr erreicht.
Typische Fälle sind:
- Vermietung von Parkplätzen an Dritte
- Betrieb von gemeinschaftlichen Einrichtungen (z. B. Verkauf von Solar-strom).
Falls die Stockwerkeigentümergemeinschaft jedoch nur interne Leistungen für die Eigentümer erbringt wie z. B. Verwaltung oder den Unterhalt, gilt sie nicht als steuerpflichtiges Unternehmen. Eine freiwillige MWST-Registrierung ist möglich.
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