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Sozialversicherungen 2020

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13.11.2019

Für das Jahr 2020 stehen in den Sozialversicherungen einige Änderungen an. Sie sind die Folge von Volks- und Parlamentsentscheiden auf schweizerischer und kantonaler Ebene. Am 19. Mai 2019 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die AHV-Steuervorlage (STAF) angenom­men, welche ab dem 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Ab 2020 fliessen zusätzlich rund CHF 2 Mil­liarden pro Jahr in die AHV. Davon stammen rund 800 Millionen aus der Bundeskasse.

Die Unternehmen und die Versicherten steuern CHF 1,2 Milliarden bei. Die AHV-Beiträge steigen um 0,3 Prozentpunkte an. Für ArbeitnehmerInnen bedeutet das eine Erhöhung der Lohnabzüge um 0,15 Prozentpunkte. Die ArbeitgeberInnen leisten paritätisch ebenfalls 0,15 Pro­zent. Selbständigerwerbende tragen die gesamte Anpassung.

Gleichzeitig kommen Familien in einigen Kantonen ab nächstem Jahr in den Genuss von höheren Kinder- und Ausbildungszulagen. Für die Finanzierung dieser Leistungserhöhung werden jedoch auch die Beitragssätze an die Familienausgleichskasse angepasst. Diese Er­höhungen und Anpassungen sind kantonal sehr unterschiedlich und teilweise wurde darüber auch noch nicht abgestimmt. Nicht davon betroffen sind die bundesrechtlichen Familien­zulagen in der Landwirtschaft. Die Arbeitgebenden bezahlen die Beiträge an die Familien­ausgleichskasse vollumfänglich.



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