Für das Jahr 2020 stehen in den Sozialversicherungen einige Änderungen an. Sie sind die Folge von Volks- und Parlamentsentscheiden auf schweizerischer und kantonaler Ebene. Am 19. Mai 2019 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die AHV-Steuervorlage (STAF) angenommen, welche ab dem 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Ab 2020 fliessen zusätzlich rund CHF 2 Milliarden pro Jahr in die AHV. Davon stammen rund 800 Millionen aus der Bundeskasse.
Die Unternehmen und die Versicherten steuern CHF 1,2 Milliarden bei. Die AHV-Beiträge steigen um 0,3 Prozentpunkte an. Für ArbeitnehmerInnen bedeutet das eine Erhöhung der Lohnabzüge um 0,15 Prozentpunkte. Die ArbeitgeberInnen leisten paritätisch ebenfalls 0,15 Prozent. Selbständigerwerbende tragen die gesamte Anpassung.
Gleichzeitig kommen Familien in einigen Kantonen ab nächstem Jahr in den Genuss von höheren Kinder- und Ausbildungszulagen. Für die Finanzierung dieser Leistungserhöhung werden jedoch auch die Beitragssätze an die Familienausgleichskasse angepasst. Diese Erhöhungen und Anpassungen sind kantonal sehr unterschiedlich und teilweise wurde darüber auch noch nicht abgestimmt. Nicht davon betroffen sind die bundesrechtlichen Familienzulagen in der Landwirtschaft. Die Arbeitgebenden bezahlen die Beiträge an die Familienausgleichskasse vollumfänglich.
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