zur Startseite zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt zum Kontaktformular zum Suchformular
Solidis AG
Martin-Disteli-Strasse 9
4600 Olten, CH
Tel. +41 62 207 30 40
revision@solidis.ch
AdobeStock 303323021

Schuldner müssen nicht dreimal gemahnt werden

AdobeStock 272025856 ¦ News
08.04.2024

Weit verbreitet ist die Meinung, Rechnungen seien innerhalb einer Zahlungsfrist von 30 Tagen zu zahlen, was nicht richtig ist.

Die Parteien können frei entscheiden, wie sie Zahlungsfristen vereinbaren und ob und wie Mahnungen nötig sind; das Gesetz schreibt hier keine Regeln vor. Wurde vertraglich nichts anderes vereinbart, so kann der Rechnungsteller die sofortige Zahlung fordern.

Hält ein Schuldner die Zahlungsfrist nicht ein, kann ein Gläubiger umgehend die Betreibung einleiten. Verzugszinsen sind geschuldet, sobald sich der Schuldner in Verzug befindet. Wurde keine bestimmte Zahlungsfrist vereinbart, so ist der Verzugszins erst geschuldet, wenn der Schuldner vom Gläubiger gemahnt, d.h. in Verzug gesetzt wurde. Eine Mahnung entfaltet ihre Wirkung erst, wenn diese beim Adressaten eingeht. Es empfiehlt sich, bei dubiosen Schuldnern Mahnungen per Einschreiben oder A-Post Plus zuzustellen.

Gebühren für das Inkasso der Schulden sind im Gesetz nicht geregelt, es finden sich nur Bestimmungen zum Verzugszins. Inkassogebühren sind daher nur geschuldet, wenn sie bei Vertragsabschluss vereinbart wurden.


zur Newsübersicht