Ab dem 01.01.2025 wird die Möglichkeit geschaffen, versäumte Einzahlungen in die Säule 3a nachzuholen und so persönliche Vorsorgelücken zu schliessen. Doch was ist zu beachten und bringt es mir?
Zuallererst ist zu erwähnen, dass diese zusätzlichen Einzahlungen erst für Vorsorgelücken gelten, welche nach dem 01.01.2025 entstehen. Bestehen also bereits Vorsorgelücken, können diese nicht gedeckt werden. Deshalb empfiehlt es sich bis Ende 2024 den höchstmöglichen Betrag einzuzahlen, falls es das Budget zulässt.
Damit diese Vorsorgeart überhaupt beansprucht werden kann, wird vorausgesetzt, dass im entsprechenden Jahr ein AHV-pflichtiges Einkommen zu versteuern ist.
Eine bereits bestehende Begrenzung ist, dass maximal 20% des AHV-pflichtigen Einkommen einbezahlt werden können, diese ist im 2025 bei CHF 7‘258.00 limitiert. Für nachzuholende Einzahlungen darf maximal das Doppelte einbezahlt werden. Dasselbe Limit gilt auch für eine selbständig erwerbende Person. Hier eine kleine Beispielrechnung
Herr Meier, angestellt, hat per Ende 2028 folgende Beitragslücken:
Lücke 2025 CHF 5‘000
Lücke 2026 CHF 6‘780
Lücke 2027 CHF 4‘000
Einzahlung 2028 CHF 7‘258 (voller Beitrag Stand 01.01.2025)
Herr Meier hat somit genügend Potenzial für einen Einkauf. Deshalb beschliesst er den doppelten Beitrag (CHF 14‘516) einzuzahlen. Somit wäre der neue Stand der Beitragslücken wie folgt:
Lücke 2025 CHF 0
Lücke 2026 CHF 4‘522
Lücke 2027 CHF 4‘000
Die Lücke aus dem Jahre 2025 wurde vollständig geschlossen und der Restbetrag von CHF 2‘258 wurde der nachfolgenden Lücke zugewiesen. Durch diese Zuweisung ist es Herrn Meier nun nicht mehr möglich die Lücke aus dem Jahr 2026 zu schliessen, da nur eine einmalige Zahlung zur Schliessung einer Lücke gestattet ist. Steuertechnisch hätte eine Aufteilung auf 2 Jahre sinnvoller sein können.
Ausserdem könnte der Bezug einer bestehenden Säule 3a zu einem Hindernis werden. So müssen Personen, welche in absehbarer Zeit pensioniert werden, Einzahlungen sowie Bezüge genaustens koordinieren. Eine Lücke kann nämlich nur dann geschlossen werden, wenn in diesem Jahr kein Bezug einer Säule 3a stattgefunden hat. Vor allem Personen, welche eine Lücke aufweisen und einen gestaffelten Bezug anstreben sind von diesem Szenario betroffen.
Doch was sind nun die Vorteile?
Mit dieser Flexibilität lässt sich das versteuerte Einkommen in gewissen Situationen besser planen. So kann beispielsweise eine anstehende Renovation mit einem höheren Betrag geplant werden, da die Einzahlung in die Säule 3a im Folgejahr vorgenommen werden kann. Somit wäre die Steuerlast besser auf 2 Jahre verteilt und die Steuern variieren in der Höhe aufgrund der Progression nicht so stark und können allenfalls eine steuerliche Erleichterung mit sich bringen. Hierzu kann folgendes Berechnungsbeispiel beigezogen werden. Als Grundlage wurde unser Hauptsitz Olten gewählt. Die Beispielpersonen machen die üblichen Abzüge (Berufskosten, Krankenkasse, Sozialabzüge) geltend.
Woraus ebenfalls ein grösserer Vorteil entstehen kann, ist, wenn bei einem Paar ein Elternteil in absehbarer Zeit das Pensum erhöhen möchte. Durch die Steigerung des Pensums erhöht sich die Progression. Bei einer guten Planung kann dieser Effekt hinausgezögert, jedoch nicht verhindert werden.
Insgesamt wird durch diese Neuerung eine Möglichkeit geschaffen, welche eine grössere Flexibilität in der Planung der persönlichen Vorsorge ermöglicht. Zeitgleich wird diese dadurch komplexer in der Gestaltung und in der Verwaltung.
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Berechnungsbeispiel Säule 3A Verheiratetes Paar
PDF, (54.2 kB)
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Berechnungsbesipiel Säule 3A Alleinstehend
PDF, (54.0 kB)
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