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Revidiertes Versicherungsvertragsgesetz gültig seit 01.01.2022

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28.01.2022

Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Beziehungen zwischen den Versiche­rungen und ihren Kunden.

Die Revision bringt ab 2022 für neu abgeschlossene Verträge mehr Rechte für Versicherte.

  • Für Versicherungsverträge gilt nun ein generelles Widerrufsrecht von 14 Tagen.
  • Verträge mit einer langen Laufzeit können nun nach drei Jahren - und danach jährlich - gekündigt werden. E-Mail, SMS oder Whatsapp genügen für eine Kündigung.
  • Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Versicherungsverträgen wird von zwei auf fünf Jahre erhöht.
  • Bei festgestellten Doppelversicherungen (z.B. Hausratversicherung) ist eine Kündigung innert vier Wochen seit der Entdeckung möglich.

Für bereits bestehende Verträge gelten nur die neuen Kündigungsbestimmungen sowie die Möglichkeit per E-Mail, SMS oder Whatsapp zu kündigen. Die anderen Regeln gelten nur für neue Verträge.


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