Am 01.07.2016 ist das revidierte Firmenrecht in Kraft gesetzt worden. Neu kann der einmal gewählte Firmennamen auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden.
Insbesondere sind bei Personengesellschaften Gesellschafterwechsel ohne Änderung des Firmennamens möglich. Aufgrund dessen bleibt der erarbeitete und gepflegte Wert eines Firmennamens erhalten. Zudem ist künftig aus dem Firmennamen die jeweilige Rechtsform direkt erkennbar. Auch gelten neu bei der Firmenbildung künftig für alle Gesellschaften die gleichen Vorschriften. Ausser bei Einzelunternehmen besteht der Firmennamen einem frei zu bildenden Kern, der mit der entsprechenden Rechtsformangabe ergänzt wird. Dabei kann die Rechtsformangabe ausgeschrieben oder abgekürzt werden. Die Ausschliesslichkeit des Firmennamens wird neu für alle Gesellschaften auf die ganze Schweiz ausgedehnt.
Diese Gesetzesänderung geht mit einer Ergänzung der Handelsregisterverordnung überein.
(Quelle: Eidg. Justiz- und Polizeidept.)
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