zur Startseite zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt zum Kontaktformular zum Suchformular
Solidis AG
Martin-Disteli-Strasse 9
4600 Olten, CH
Tel. +41 62 207 30 40
revision@solidis.ch
AdobeStock 303323021

Revidierte Arbeitszeitverordnung tritt am 1.4.2019 in Kraft

AdobeStock 295898234
01.03.2019

In Zusammenarbeit  mit den Sozialpartnern hat der Bundesrat zwei Änderungen am Arbeitsgesetz erarbeitet:

 

  • Beim Personal mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik ist es neu möglich, Nacht- und Sonntagsarbeit ohne Bewilligung zu leisten. Allerdings muss die Nacht- und Sonntagsarbeit für die Behebung von Störungen an der Netz- oder Informatikstruktur oder deren Wartung notwendig sein.
  • Bei Gastbetrieben kann neu eine Arbeitswoche auf 7 Tage verlängert werden. Zudem kann der wöchentliche freie Halbtag anders angesetzt werden; neu ist er ab spätestens 14.30 Uhr anstatt ab 14.00 Uhr zu gewähren, um den spezifischen Bedürfnissen des Gastgewerbes besser Rechnung zu tragen.

Diese Änderungen wurden auf Wunsch der betroffenen Sozialpartner erarbeitet. (Quelle: SECO)


zur Newsübersicht