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01.05.2018
Mitarbeiter, die auf Provision arbeiten, haben ein Recht auf abgemachte Provisionen.
Hält ein Kunde den Vertrag nicht ein und bezahlt die Rechnung nicht, entfällt der Provisionsanspruch. Die Provision muss zurückbezahlt werden, falls sie schon an den Mitarbeiter überwiesen wurde.
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