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Poststempel ist entscheidend

28.09.2017

Die Gewerkschaft Unia hätte eine Beschwerde ans Bundesgericht spätestens am 14. September der Post übergeben müssen.

Die Gewerkschaft lässt ihre Briefsendungen von der Post abends abholen und bringt sie nicht selber zur Post.

Die Beschwerde erreichte das Bundesgericht zu spät. Denn die Post verarbeitete und scannte die Sendung erst einen Tag später und die Gewerkschaft konnte nicht beweisen, dass sie die Beschwerde am 14. September der Post übergeben hat. Das Bundesgericht meint, dass es riskant ist, eingeschriebene Briefe am letzten Tag der Frist von der Post abholen zu lassen, ohne eine Quittung zu verlangen. Denn so lässt sich nicht beweisen, dass die Sendung rechtzeitig aufgegeben wurde.

(Quelle: BGE 8C_661/2015 vom 14.06.2016)


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