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Outlook-Kalendereinträge als Nachweis von Überstunden und Überzeit sind untauglich

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20.01.2025

Überstunden und Überzeiten sind häufig Thema arbeitsrechtlicher Streitigkeiten.

Grundsätzlich muss der Mitarbeitende, der Überstunden geltend machen will, diese nachweisen.

In einem Fall vor dem Arbeitsgericht Zürich forderte ein Arbeitnehmer die Bezahlung von nicht abgegoltener Überzeit. Das Gericht lehnte die Klage ab, da die Darstellung der Arbeits- und Überstunden unzureichend war. Der Arbeitnehmer führte nur runde Stunden pro Tag auf, ohne genaue Angaben zu Arbeitsbeginn, Pausen oder genauen Projekten. Solche detaillierten Informationen wären jedoch notwendig gewesen.

Das Gericht entschied, dass Outlook-Kalendereinträge kein ausreichender Nachweis für Arbeitsstunden sind, da Kalender eher als Planungsinstrument dienen und oft von der tatsächlichen Arbeitszeit abweichen.


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