17.08.2016
Aufgrund der strassenverkehrsrechtlichen Vorgaben dürfen sogenannte Veteranenfahrzeuge nur für private Zwecke eingesetzt werden.
Daraus folgert die Steuerverwaltung, dass in der Geschäftsbuchhaltung geführte Oldtimer als Mietfahrzeuge angesehen werden und demzufolge ein Leistungsverhältnis zwischen Unternehmen und dem Nutzer begründen. Aufgrund einer Vollkostenrechnung ist ein Mietpreis zu errechnen, auf den Umsatzsteuer bezahlt werden muss.
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