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Nützliches zum Thema Betriebsordnung

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01.12.2020

Eine Betriebsordnung als Ergänzung zum Personalreglement und dem Arbeitsvertrag bietet eine gute Möglichkeit, Bestimmungen für alle Arbeitnehmenden im Unternehmen durchzusetzen.

Die Betriebsordnung regelt das Verhalten des Mitarbeitenden, den Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung am Arbeitsplatz. Für industrielle Betriebe ist eine Betriebsordnung zwingend, für nicht-industriellen Unternehmen freiwillig.

In einer Betriebsordnung können folgende Themen geregelt werden:

  • Gesundheitsschutz und Unfallverhütung
  • Massnahmen gegen Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung
  • Rauch- und Alkoholverbote
  • Zutritte zu Betriebsgebäuden und Benutzung der Infrastruktur
  • usw.

Sanktionen gegen Verstösse können, müssen aber nicht formuliert sein.

Die Betriebsordnung kann entweder zwischen dem Arbeitgeber und einer von den Arbeitnehmern gewählten Vertretung schriftlich vereinbart oder vom Arbeitgeber nach Anhörung der Arbeitnehmenden einseitig erlassen werden.  Die Betriebsordnung muss dem kantonalen Arbeitsinspektorat zur Prüfung zugestellt werden und gut sichtbar im Unternehmen aufgehängt oder jedem Mitarbeitenden ausgehändigt werden.

Die Betriebsordnung macht nur Sinn, wenn Strukturen erwünscht sind und mögliche Gefahren vermieden werden müssen. Allzu detaillierte Regeln verhindern Flexibilität.


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