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Nichterscheinen beim Friedenrichter: das sind die Folgen

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14.03.2022

Erscheint ein Beklagter nicht zur Friedensrichter-Verhandlung, sind die Folgen die gleichen, wie wenn die Verhandlung stattgefunden hätte, aber es zu keiner Einigung gekommen wäre.

Der Friedensrichter hat folgende Optionen:

  • Er kann dem Kläger die Klagebewilligung erteilen. Dieser kann dann innert drei ­Monaten beim Gericht eine Klage ­einreichen.
  • Bei einem Streitwert bis CHF 5'000 kann der Friedensrichter einen Urteils­vorschlag machen. Dieser wird zu ­einem rechtskräftigen Entscheid, wenn ihn weder die eine noch die andere Partei innert 20 Tagen ablehnt.
  • Beträgt der Streitwert nicht mehr als CHF 2'000, kann der Friedensrichter ­einen Entscheid fällen – unter der ­Voraussetzung, dass der Kläger dies ­beantragt.

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