14.03.2022
Erscheint ein Beklagter nicht zur Friedensrichter-Verhandlung, sind die Folgen die gleichen, wie wenn die Verhandlung stattgefunden hätte, aber es zu keiner Einigung gekommen wäre.
Der Friedensrichter hat folgende Optionen:
- Er kann dem Kläger die Klagebewilligung erteilen. Dieser kann dann innert drei Monaten beim Gericht eine Klage einreichen.
- Bei einem Streitwert bis CHF 5'000 kann der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag machen. Dieser wird zu einem rechtskräftigen Entscheid, wenn ihn weder die eine noch die andere Partei innert 20 Tagen ablehnt.
- Beträgt der Streitwert nicht mehr als CHF 2'000, kann der Friedensrichter einen Entscheid fällen – unter der Voraussetzung, dass der Kläger dies beantragt.
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