01.02.2020
Die Prämien der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung wurden per 01.01. 2020 erhöht.
Mit diesen Zusatzprämien wird der Teuerungsausgleich bei den UVG-Renten finanziert. Es handelt sich um eine gesetzliche Anpassung, des¬halb besteht kein Kündigungsrecht. Die neuen Prämiensätze der UVG-Police müssen in der Lohnbuchhaltung und bei den Lohnabrechnungen angepasst werden.
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