12.10.2016
Die Arbeitgeber haben neu in Ziffer 15 des Lohnausweises 2016 das prozentmässige Ausmass der Aussendiensttätigkeit der Mitarbeitenden mit Geschäftsfahrzeug, z.B. Handelsreisende, Kundenberater, Monteure usw. zu bescheinigen.
Entsteht durch die jährliche, genaue Ermittlung des Anteils Aussendienst eine übermässige Belastung für den Arbeitgeber, dann kann der Aussendienst auch anhand von Pauschalen deklariert werden. Im Lohnausweis ist unter Ziffer 15 (Bemerkungen) der Vermerk anzubringen: "Anteil Aussendienst XX % pauschal nach Funktions-/Berufsgruppenliste". Die Steuerverwaltung hat dazu eine Mitteilung publiziert, wo die Pauschalsätze gemäss Berufsgruppe aufgelistet sind.
(Quelle: Mitteilung 002_D_2016_d vom 15.07.2016)
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