
Wenn Mitarbeitende unangemessenes Verhalten am Arbeitsplatz auf Fotos öffentlich machen oder vertrauliche Unternehmensinformationen weitergeben, gilt das als Missbrauch.
Auch rassistische oder beleidigende Kommentare in sozialen Medi-en können ernste Folgen haben, bis hin zur Kündigung. Wer Beschwerden über den Arbeitgeber teilt oder sich an Cyber-Mobbing beteiligt, handelt ebenfalls problematisch.
Arbeitgeber können bei solchen Verstössen unterschiedliche Massnahmen ergreifen. Dazu gehören Verwarnungen, die Sperrung von Social-Media-Kanälen und im Extremfall auch eine Kündigung. Besonders bei übermässiger Nutzung sozialer Medien während der Arbeitszeit können Lohnkürzungen oder Schadenersatzforde-rungen möglich sein. In schweren Fällen ist sogar eine fristlose Kündigung denkbar.
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