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Längere Kurzarbeitsentschädigung wegen Frankenstärke

16.08.2016

Auf Grund der anhaltenden Frankenstärke hat der Bundesrat die Bedingungen für Kurzarbeitsentschädigungen angepasst.

Normalerweise sieht das Gesetz für den Bezug von Kurzarbeits-Entschädigungen eine maximale Bezugsdauer vor von 12 Monaten, während in den ersten sechs Monaten zwei, ab dem siebten Bezugsmonat drei Karenztage vom Arbeitgeber selbst getragen werden müssen. Neu ist die maximale Bezugsdauer 18 Monate und die Karenztage sind auf einen Tag pro Monat reduziert. Diese Regelung gilt ab 01.02.2016 bis 31.07.2017.

(Quelle: www.admin.ch)


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