Das Bundesgericht beurteilte eine Kündigung als missbräuchlich, da die Begründung falsch war.
Im konkreten Fall ging es um einen Vorgesetzten, der Mitarbeiter einschüchterte. Einer seiner Untergebenen wurde daraufhin schwer depressiv und war wochenlang arbeitsunfähig. Das Unternehmen entliess den Mitarbeiter und begründete dies mit einer Reorganisation. Das traf nicht zu, weil das Unternehmen anstelle des kranken Mitarbeiters einen Praktikanten einstellte. Das Bundesgericht beurteilte die Entlassung als «missbräuchlich» und das Unternehmen musste dem entlassenen Mitarbeiter zwei Monatslöhne als Entschädigung zahlen.
Es ist wichtig, die Begründung einer Entlassung korrekt zu formulieren. Falsche Begründungen führen zu einer missbräuchlichen Kündigung.
(BGE 4A_401/2016 vom 13.01.2017)
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