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Importbelege der Eidg. Zollverwaltung ab 1. März 2018 nur noch elektronisch

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01.03.2018

Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen können die bei einem Import entrichtete Einfuhrsteuer als Vorsteuer geltend machen. Bisher stellte die Eidg. Zollverwaltung die dafür notwendige Veranlagungsverfügung in Papierform oder elektronisch aus.

b 01.03.2018 wird die Zollverwaltung nur noch die elektronische Verfügung als Datei im XML-Format zur Verfügung stellen. Die Importeure erhalten spätestens ab diesem Zeitpunkt keine Bestätigungen in Papierform mehr. Die Dateien müssen selber beim Zollserver abgeholt werden.


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