13.10.2016
Eine Interessentin liess vor dem Kauf einer Liegenschaft deren Wert schätzen.
Der Immobilienschätzer kam auf einen Verkehrswert von CHF 580 000 mit einem tolerierbaren Zuschlag von 5 bis 10 Prozent. Unter "Parkplatzsituation" schrieb er, es könne ein Auto abgestellt werden. Die Frau kaufte die Liegenschaft für CHF 620 000. Dann stellte sich heraus, dass kein Parkplatz vorhanden war. Die Käuferin forderte deshalb vom Schätzer CHF 145 000 Schadenersatz.
Das Bundesgericht sprach ihr eine Wertminderung von CHF 45 000 zulasten des Schätzers zu. Die Summe entspricht den Kosten für einen auswärtigen Parkplatz.
(Quelle: BGE 4A_612/2015 vom 09.05.2016)
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