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GV-Beschlüsse ohne alle Eigentümer oder Vertreter sind nichtig

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09.08.2021

Das Bundesgericht entschied in seinem Urteil, dass Beschlüsse einer aktien­recht­lichen Universalversammlung nichtig seien, wenn nicht alle Eigentümer oder Vertreter aller Aktien anwesend sind.

Ebenso sind die von einer nicht ordnungs­gemäss konstituierten GV gefassten Beschlüsse nichtig. «Nicht ordnungsgemäss konstituiert» bedeutet, dass die GV durch ein unzuständiges Organ einberufen wurde und zu der GV nicht alle Aktionäre eingeladen worden sind oder bei der Nicht-Aktionäre teilgenommen hatten.

(Quelle: BGE 4A_279 / 2018 vom 02.11.2018)


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