
31.03.2025
In der Schweiz berechtigen Gratis-Getränke und -Snacks für Mitarbeitende grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug, da es sich um nicht geschäftlich begründete Aufwendungen handelt.
Die Mehrwertsteuer auf solchen Aufwendungen gilt als nicht abzugsfähiger Eigenverbrauch.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Falls die Verpflegung einen direkten geschäftlichen Zweck erfüllt, z. B. Verpflegung bei langen Sitzungen oder Schichtarbeit, kann ein Vorsteuerabzug möglich sein.
(Quelle: BGE 9C_651/2024 vom 17.12.2024)
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