31.03.2023
Auf die Gewinne und den Verkauf von Kryptowährungen fallen keine Steuern an.
Verluste können, wie bei Wertschriften, nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Der Bestand der Kryptowährungen muss im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung aufgeführt werden, er unterliegt der Vermögenssteuer.
Erträge, die aus Mining, Staking oder Lending erzielt werden, werden als Einkommen besteuert.
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