13.10.2016
Wenn zwei Ämter sich streiten...
Das Betreibungsamt Niederglatt verlangte von der SVA CHF 5.00 + zzgl. Kosten, total CHF 18.30, für den Rückzug einer Betreibung. Die SVA insistierte, dass diese Gebühr in den Betreibungsgebühren inbegriffen sei und gelangte bis ans Bundesgericht. Dieses entschied: Das Betreibungsamt darf Gebühren für den Rückzug einer Betreibung verlangen.
(Quelle: BGE 5A_172/2016 vom 19.08.2016)
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